Unipflege im Kanton St. Gallen

Pflegende Angehörige in St. Gallen verdienen Unterstützung – auch finanziell.

Unipflege begleitet Angehörige, die einen nahestehenden Menschen zu Hause pflegen. Wir beraten Sie persönlich, klären die Möglichkeiten ab und unterstützen Sie auf dem Weg zur Anstellung für abrechenbare Grundpflege.

Persönliche Fachbegleitung Kostenlose Beratung Für den Kanton St. Gallen
CHF 40 brutto / Stundefür C-Leistungen mit Pflegehelferzertifikat
CHF 45 / Stundefür B-Leistungen mit höherer Ausbildung
Persönlich begleitetmit Hausbesuch und Kontakt durch Pflegefachpersonen
Ihre Unterstützung

Sie pflegen. Wir stehen an Ihrer Seite.

Angehörigenpflege verlangt viel: Zeit, Wissen, Organisation und emotionale Kraft. Unipflege verbindet fachliche Begleitung mit einer fairen Entlöhnung für anrechenbare Pflegeleistungen.

Kostenlose Beratung

Wir besprechen Ihre Situation persönlich und zeigen Ihnen verständlich auf, welche Schritte sinnvoll sind.

Fachliche Begleitung

Erfahrene diplomierte Pflegefachpersonen unterstützen Sie im Pflegealltag und bei wichtigen Fragen.

Entlastung und Orientierung

Wir helfen bei Sozialleistungen, bei der Organisation und beim Aufbau eines passenden Unterstützungsnetzes.

Lohn für Angehörigenpflege

Transparente Vergütung, klar erklärt.

Ob und in welchem Umfang eine Anstellung möglich ist, hängt von der individuellen Pflegesituation, den anrechenbaren Leistungen und der erforderlichen Qualifikation ab.

Grundpflege mit Pflegehelferzertifikat

40CHF brutto / Stunde

Für C-Leistungen der Grundpflege. Der Betrag umfasst Sozialversicherungsbeiträge; die Ferienentschädigung kommt zusätzlich dazu.

  • Klare und nachvollziehbare Vergütung
  • Beratung zu den notwendigen Voraussetzungen
  • Individuelle Abklärung Ihrer Situation

Höhere Pflegeausbildung

45CHF / Stunde

Für bestimmte B-Leistungen bei höherer Ausbildung. Welche Leistungen bei Ihnen in Frage kommen, klären wir im persönlichen Gespräch.

  • Abklärung der vorhandenen Qualifikation
  • Unterstützung bei Pflegeplanung und Organisation
  • Regelmässige fachliche Ansprechpersonen
Welche Pflege ist vergütbar?

Was zur Grundpflege gehört – und was nicht.

Die Krankenversicherung vergütet nur anrechenbare Pflegeleistungen. Wir erklären Ihnen transparent, was in Ihrer Situation dazugehört.

Kann vergütbar sein

Grundpflege

Je nach ärztlicher Verordnung, Bedarf und fachlicher Abklärung können unter anderem folgende Tätigkeiten dazugehören:

  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Körperpflege
  • Duschen und Baden
  • Stützstrümpfe anziehen
  • Essen und Trinken
  • Toilettengang
  • Zahnpflege
Nicht über die Krankenversicherung vergütet

Betreuung und Haushalt

Diese Aufgaben sind sehr wertvoll, gehören aber in der Regel nicht zu den durch die Krankenversicherung vergüteten Pflegeleistungen.

  • Spaziergänge und Begleitung
  • Arztbesuche begleiten
  • Kochen
  • Putzen
  • Allgemeine Haushaltsarbeit
Ihr Weg mit Unipflege

In fünf Schritten zur passenden Unterstützung.

Wir begleiten Sie strukturiert und persönlich – vom ersten Gespräch bis zur laufenden Pflegebegleitung.

1

Beratung buchen

Sie melden sich unkompliziert für ein kostenloses Gespräch an.

2

Situation besprechen

Wir klären gemeinsam Bedarf, Wohnkanton und Ihre aktuelle Pflegesituation.

3

Pflege abklären

Die anrechenbaren Pflegeleistungen und Voraussetzungen werden fachlich geprüft.

4

Unterlagen organisieren

Wir begleiten Sie bei den nächsten Schritten rund um Anstellung und Pflegeplanung.

5

Begleitet pflegen

Sie erhalten fachliche Ansprechpersonen und Unterstützung im Pflegealltag.

Mehr als eine Anstellung

Gut begleitet – auch wenn der Alltag anspruchsvoll wird.

Regelmässiger KontaktMonatliche Hausbesuche und telefonischer Austausch mit einer Pflegefachperson.
Orientierung bei SozialleistungenUnterstützung etwa bei Fragen rund um Hilflosenentschädigung und mögliche Beratungsstellen.
Koordination und NetzwerkInformation zu Entlastungsangeboten sowie Austausch mit weiteren beteiligten Leistungserbringern.
Schulung und FachwissenPraktische Informationen, um die Pflege zu Hause sicherer und leichter planbar zu machen.
Häufige Fragen

Antworten für pflegende Angehörige in St. Gallen.

Wer kann als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger unterstützt werden?
Als pflegende Angehörige gelten direkte Verwandte und nahestehende Personen, die Pflege übernehmen. Ob eine Anstellung möglich ist, wird anhand der persönlichen Pflegesituation geprüft.
Wie viel Lohn kann ich erhalten?
Mit Pflegehelferzertifikat vergütet Unipflege C-Leistungen der Grundpflege mit CHF 40 brutto pro Stunde, inklusive Sozialversicherungsbeiträge und zuzüglich Ferienentschädigung. Mit höherer Ausbildung nennt Unipflege CHF 45 pro Stunde für B-Leistungen. Massgebend ist immer die individuelle fachliche Abklärung.
Was wird durch die Krankenkasse vergütet?
Vergütbar sind grundsätzlich anrechenbare Leistungen der Grundpflege. Betreuung und hauswirtschaftliche Aufgaben wie Kochen, Putzen oder Begleitung zu Terminen werden in der Regel nicht über die Krankenversicherung vergütet.
Ist die Beratung kostenlos?
Ja. Unipflege bietet kostenlose Beratungsgespräche und persönliche Termine an.
Wie starte ich?
Buchen Sie ein kostenloses Beratungsgespräch. Gemeinsam klären wir Ihre Situation, den Pflegebedarf und die nächsten sinnvollen Schritte.
Kostenlose Erstberatung

Besprechen wir Ihre Situation persönlich.

Sie müssen die Fragen rund um Angehörigenpflege nicht allein klären. Buchen Sie einen Termin – kostenlos und unverbindlich.

Buchen Sie einen kostenlosen Beratungstermin

Wir werden uns am dem ausgewählten Termin telefonisch bei Ihnen melden, um Sie ganz persönlich zu beraten!