Neu erhalten Sie mit einer SRK oder höheren Ausbildung 45 Franken pro Stunde!
Pflegende Angehörige sind in der Schweiz unverzichtbar. Wir würdigen ihre Arbeit und unterstützen sie mit professioneller Hilfe, Weiterbildungen und angemessener Entlohnung. Gemeinsam stärken wir die Pflege zu Hause.
Wir sind Mitglied des Verbandes privater Spitex-Organisationen der Schweiz (ASPS)
In fünf Schritten zum Lohn für pflegende Angehörige
Lassen Sie sich von der Unipflege GmbH anstellen und erhalten Sie einen Lohn für Ihre täglich geleistete Pflege von Ihren Angehörigen. Folgend erklären wir Ihnen wie die Anstellung in nur 5 Schritten zustande kommt.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Leistungen für pflegende Angehörige
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Angehörige entlasten mit Unipflege
Pflegende Angehörige sind für die häusliche Pflege in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Sie kümmern sich mit Hingabe um ihre Angehörigen und stehen dabei oft vor grossen Herausforderungen. Unipflege setzt sich dafür ein, diese wichtige Arbeit nicht nur anzuerkennen, sondern auch zu unterstützen und zu entlöhnen. Wir bieten Unterstützung, Schulungen und ein professionelles Umfeld, um pflegende Angehörige bestmöglich zu entlasten. Unser Ziel ist es, Ihnen die Arbeit zu erleichtern, damit Sie sich voll und ganz auf die Pflege konzentrieren können.
Beratungstermin Buchen
Wir werden uns an dem ausgewählten Termin telefonisch bei Ihnen melden, um Sie ganz persönlich zu beraten!
Wir sind für Sie und Ihre Angehörigen da!
Treten Sie mit uns in Kontakt und wir kümmern uns um Sie und ihre Angehörigen.
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FAQ
Häufig gestellte Fragen von pflegenden Angehörigen
Pflegende Angehörige in der Schweiz haben die Möglichkeit, sich bei Unipflege anzumelden, um eine Entschädigung für die Grundpflege eines nahen Angehörigen zu erhalten.
Angehörige werden für die Grundpflege mit einem Stundenlohn von CHF 36.00 brutto (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und zzgl. Ferienentschädigung) vergütet.
Mit einer SRK oder höheren Ausbildung erhalten Sie 45 Franken pro geleistete Stunde. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt.
Alle Tätigkeiten der Grundpflege wie Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege, beim Duschen und Baden, beim Anziehen von Stützstrümpfen, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang und bei der Zahnpflege, werden vergütet.
Alle Leistungen im Bereich der Betreuung und der hauswirtschaftlichen Unterstützung, wie z.B. Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen sowie Kochen und Putzen gehören nicht zu den Leistungen der Krankenversicherung und werden daher auch nicht über die Unipflege vergütet.
In der Schweiz werden direkte Verwandte und Personen, die der Familie nahe stehen (z.B. Mitbewohnerinnen und Mitbewohner oder Nachbarn), als «pflegende Angehörige» bezeichnet, wenn sie die Pflege übernehmen.
Nein, Pflegeleistungen können nicht privat abgerechnet werden. Eine Anstellung bei spezialisierten und anerkannten Organisationen, wie z.B. die Unipflege, die im Auftrag der Krankenkasse die Qualität der Pflege sicherstellen, ist Voraussetzung für die Abrechnung.
Nein, alle Beratungsgespräche sowie persönliche Termine sind kostenlos.
Unipflege steht für eine neue Art der Unterstützung im Bereich der privaten Spitex. Wir erkennen die Bedeutung der Arbeit von pflegenden Angehörigen nicht nur an, sondern entschädigen sie auch angemessen. Bei uns sind Sie mehr als nur ein Angehöriger, Sie sind ein wertvolles Mitglied unseres Teams. Wir bieten Ihnen Zugang zu Ressourcen, Schulungen und einem Netzwerk von Fachleuten, damit Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.